Aufstellungsort Stadtpark Forum

Auszug aus dem Bescheid: vom 08.11.2002 Magistrat Graz Baurechtsamt

Aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes handelt es sich bei dem verfahrensgegenständlichen Projekt um eine Installation, die den vor Ort vorfindbaren Parkmöblierungen ähnelt.

Aufgrund der erhöhten Aufstellungslage ist eine Veränderung des vorgegebenen Bestandes, der sich ursprünglich in einer freien Wiesenfläche abzeichnete, gegeben.

Eine kleinklimatische und ökologische Beeinträchtigung des Lebensraumes ist durch die vorgenommenen Installierung nicht beschreibbar.

Bei Parkbesuchern kann die Wohlfahrts- und Erhohlungsfunktion durch die ungewohnte Merkmalsprägung leiden, da man diese Veränderung als provokanten Aufstellungsort einer parküblichen Möblierung deutet.

----- Original Message -----


Von den Parkbenützern sofort in die Benützung übernommen,
für die Naturschutzbehörde eine PROVOKATION


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